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Zusatzbedingungen für KI-gestützte Funktionen

Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner-Restaurants Version: 1.0 Stand: 09.05.2026 Geltungsbereich: Alle KI-gestützten Funktionen der Plattform „Zovra", insbesondere der AI-Menu-Chat zur KI-gestützten Speisekarten-Erstellung und Forecast-/Empfehlungs-Funktionen.


§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu den Haupt-AGB

(1) Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner-Restaurants des Anbieters (nachfolgend „Haupt-AGB") für alle KI-gestützten Funktionen der Plattform.

(2) Soweit diese Zusatzbedingungen Regelungen treffen, die von den Haupt-AGB abweichen, gehen die Bestimmungen dieser Zusatzbedingungen vor, soweit sie sich auf die KI-gestützten Funktionen beziehen.

(3) Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen setzt die Annahme dieser Zusatzbedingungen voraus.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Zusatzbedingungen bezeichnet:

  • KI-Funktion" jede vom Anbieter bereitgestellte Funktion, die unter Einsatz eines KI-Systems im Sinne von Art. 3 Nr. 1 EU AI Act Eingaben verarbeitet und Ausgaben erzeugt;
  • LLM-Anbieter" das vom Anbieter eingesetzte Drittunternehmen, das das zugrundeliegende KI-Modell (Large Language Model oder vergleichbar) bereitstellt;
  • Eingabe" jede vom Restaurant oder Anbieter übermittelte Anweisung, jeder Prompt, jeder Inhalt oder jede Konfiguration zur Erzeugung einer Ausgabe;
  • Ausgabe" das von der KI-Funktion erzeugte Ergebnis (Text, Strukturvorschlag, Datenanreicherung, Bewertung, Forecast);
  • KI-System" eine maschinengestützte Anwendung im Sinne von Art. 3 Nr. 1 EU AI Act.

§ 3 Bereitgestellte KI-Funktionen

(1) Der Anbieter stellt den Restaurants nach Maßgabe des im Onboarding gewählten Funktionsumfangs insbesondere folgende KI-Funktionen zur Verfügung: a) AI-Menu-Chat zur KI-gestützten Erstellung, Anpassung, Übersetzung und Strukturierung von Speisekarten und Speisen-Beschreibungen; b) Empfehlungs- und Cross-Sell-Funktion zur Anzeige von Empfehlungen ergänzender Produkte (Details siehe Datenschutzerklärung); c) Forecast- und Analyse-Funktionen zur Prognose von Bestell- und Umsatzentwicklungen.

(2) Der konkrete Funktionsumfang, das eingesetzte Modell, der LLM-Anbieter und etwaige Mengen-/Rate-Limits ergeben sich aus dem Onboarding-Vertrag, der jeweils gültigen Preisliste und der App-Dokumentation. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne KI-Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen, zu ersetzen oder einzustellen, sofern der Hauptzweck der Plattform-Bereitstellung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 4 Transparenz und Kennzeichnung (Art. 50 EU AI Act)

(1) Der Anbieter weist das Restaurant ausdrücklich darauf hin, dass die KI-Funktionen Ausgaben durch ein KI-System erzeugen.

(2) Soweit das Restaurant KI-generierte Ausgaben gegenüber Endkunden, Behörden, Steuerberatern oder anderen Dritten verwendet, ist es Sache des Restaurants, diese Ausgaben sachlich zu prüfen und — soweit gesetzlich vorgeschrieben — als KI-generiert oder KI-unterstützt zu kennzeichnen. Im Anwendungsbereich von Art. 50 EU AI Act stellt der Anbieter die für eine Kennzeichnung notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. Markierung KI-generierter Inhalte) bereit.

(3) Sind Ausgaben unmittelbar dazu bestimmt, gegenüber Endkunden veröffentlicht zu werden (z. B. KI-erstellte Beschreibungstexte einer Speise), so wird das Restaurant sicherstellen, dass diese Ausgaben den gesetzlichen Anforderungen genügen, bevor sie veröffentlicht werden.

§ 5 Pflichten und Haftung des Restaurants

(1) Eigenständige Prüfpflicht. Das Restaurant ist verpflichtet, jede KI-Ausgabe vor ihrer Verwendung sachlich, rechtlich und sprachlich zu prüfen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht ungeprüft in den produktiven Betrieb übernommen werden: a) Allergen- und Zusatzstoff-Hinweise gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung; b) Preisangaben und Preisbestandteile gemäß PAngV; c) Steuerkennzeichen und Zuordnungen zu Steuerkategorien gemäß UStG; d) Herkunfts-, Werbeaussagen- und Bio-/Qualitätshinweise, soweit gesetzlich geregelt (z. B. VO (EG) Nr. 834/2007 Bio-Verordnung, Health-Claims-Verordnung, UWG); e) Pflichtangaben gemäß § 4 PAngV und Mengenangaben.

(2) Verbotene Verwendungen. Das Restaurant verpflichtet sich, KI-Ausgaben nicht zu verwenden, soweit dadurch: a) Endkunden über wesentliche Eigenschaften, Inhaltsstoffe, Allergene oder Preise getäuscht würden; b) gegen rechtliche Vorgaben (insbesondere LMIV, UWG, PAngV) verstoßen würde; c) Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzt würden; d) gegen die in Art. 5 EU AI Act untersagten Praktiken (insbesondere manipulative oder diskriminierende Anwendungen) verstoßen würde.

(3) Haftung. Das Restaurant haftet im Außenverhältnis gegenüber Endkunden, Behörden und Dritten für jede Veröffentlichung, Verwendung oder Weitergabe von KI-Ausgaben, die es freigegeben hat. Es stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung nachweislich auf einem Verschulden des Anbieters beruht.

(4) Identifizierbarkeit der Eingaben. Das Restaurant verpflichtet sich, in Eingaben keine personenbezogenen Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage und keine vertraulichen Informationen Dritter ohne Befugnis zu übermitteln.

§ 6 Halluzinations-Risiko und Verfügbarkeit

(1) Das Restaurant nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass KI-Funktionen nach gegenwärtigem Stand der Technik fehlerhafte, unvollständige, veraltete, irreführende oder voneinander abweichende Ausgaben erzeugen können („Halluzinationen").

(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für: a) die sachliche oder rechtliche Richtigkeit der Ausgaben; b) die Eignung der Ausgaben für einen bestimmten Zweck; c) die Vollständigkeit, Aktualität, Konsistenz, Wahrheitsgemäßheit, Recht­zeitigkeit oder Verfügbarkeit; d) die Vermeidung der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Ausgaben.

(3) Wartungsfenster, Modell-Wechsel und Anpassungen können sich auf das Verhalten der KI-Funktion auswirken; der Anbieter ist berechtigt, Modelle zu wechseln, zu aktualisieren oder zu ersetzen.

§ 7 Datenfluss, Drittlandtransfer und Modell-Training

(1) Zur Erbringung der KI-Funktion werden Eingaben (insbesondere Speisekarten- und Katalogdaten) an den LLM-Anbieter OpenAI, L.L.C. übermittelt. Dabei werden ausschließlich nicht personenbezogene Daten übermittelt; eine Übermittlung personenbezogener Daten — insbesondere von Gast- oder Mitarbeiterdaten — an den LLM-Anbieter findet nicht statt.

(2) Da hierbei keine personenbezogenen Daten an den LLM-Anbieter übermittelt werden, liegt insoweit keine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten und keine Drittlandübermittlung im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO vor. Sollten im Einzelfall dennoch personenbezogene Daten betroffen sein, gelten die Datenschutzerklärung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Anbieter und Restaurant.

(3) Soweit der Anbieter mit dem LLM-Anbieter eine Konfiguration „kein Modell-Training auf Kundendaten" vereinbart hat, weist der Anbieter dies entsprechend aus. Soweit eine solche Vereinbarung nicht möglich oder nicht aktiviert ist, wird das Restaurant entsprechend informiert.

(4) Drittlandtransfer in die USA oder andere Drittländer erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln, ggf. EU-US Data Privacy Framework und Datenverarbeitungs-Zusatzvereinbarung („DPA") des LLM-Anbieters.

§ 8 Rechte am Output, Lizenz, Marken

(1) Soweit Ausgaben einen urheberrechtlichen Schutz im Sinne der §§ 2, 7 UrhG genießen können, räumt der Anbieter dem Restaurant — soweit der Anbieter über die entsprechenden Rechte verfügt — ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Ausgaben ein, beschränkt auf die Verwendung im Rahmen des gewerblichen Restaurant-Betriebs.

(2) Das Restaurant nimmt zur Kenntnis, dass Ausgaben rein KI-generierter Inhalte regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz als persönliche geistige Schöpfung genießen. Dritte können daher gegebenenfalls identische oder sehr ähnliche Ausgaben erhalten und nutzen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass Ausgaben frei von Rechten Dritter sind. Werden Rechte Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Persönlichkeitsrecht) durch eine Ausgabe verletzt, hat das Restaurant die Verwendung sofort einzustellen und den Anbieter zu informieren.

(4) Marken, Logos und Bezeichnungen des Anbieters sowie des LLM-Anbieters dürfen vom Restaurant nicht ohne ausdrückliche Zustimmung verwendet werden.

§ 9 Untersagte Nutzung („Fair-Use")

(1) Untersagt ist insbesondere: a) das systematische Scraping, Reverse-Engineering oder Extrahieren des KI-Modells oder der KI-Funktion; b) das Training eigener oder fremder KI-Modelle unter Verwendung von Eingaben oder Ausgaben des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich gestattet; c) die Umgehung von Sicherheits- oder Sicherheits-Filtern (Jailbreak, Prompt-Injection-Angriffe gegen den Anbieter oder Dritte); d) die Verwendung der KI-Funktion für Zwecke, die unter Art. 5 EU AI Act verboten sind (z. B. manipulative Praktiken, biometrische Kategorisierung in untersagter Form, Social Scoring); e) die Verwendung zur Erzeugung rechtswidriger, irreführender oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzender Inhalte.

(2) Bei Verstoß gegen Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die KI-Funktion mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu beenden, ungeachtet weiterer Ansprüche.

§ 10 Rate-Limits und Mengen-Beschränkungen

(1) Die Nutzung der KI-Funktionen unterliegt nach Maßgabe des Onboarding-Vertrags Mengen-, Anfrage- und Token-Limits. Bei Überschreitung kann der Anbieter Anfragen drosseln, ablehnen oder eine entgeltliche Erweiterung anbieten.

(2) Bei Verdacht missbräuchlicher oder anomaler Nutzung kann der Anbieter Anfragen vorübergehend blockieren und das Restaurant zur Aufklärung auffordern.

§ 11 Haftung des Anbieters

(1) Für die Bereitstellung der KI-Funktionen gilt die Haftungsregelung der Haupt-AGB entsprechend, mit folgenden Maßgaben: a) Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgaben wird keine Haftung übernommen, soweit nicht eine ausdrückliche Garantie übernommen wurde oder ein Fall der unbeschränkten Haftung gemäß den Haupt-AGB vorliegt (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftungsgesetz, übernommene Garantie). b) Für Schäden, die aus der Veröffentlichung oder Verwendung von KI-Ausgaben durch das Restaurant entstehen, haftet der Anbieter nur, soweit den Anbieter ein eigenes Verschulden trifft und die Pflicht zur Prüfung gemäß § 5 dieser Zusatzbedingungen den Schaden nicht verhindert hätte.

(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Haupt-AGB.

§ 12 Aussetzung und Beendigung der KI-Funktion

(1) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne KI-Funktionen ganz oder teilweise auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden, insbesondere wenn: a) sie nicht mehr wirtschaftlich oder technisch sinnvoll bereitgestellt werden können; b) der LLM-Anbieter die zugrundeliegende Leistung einstellt; c) zwingende rechtliche oder regulatorische Gründe dies erfordern (insbesondere EU AI Act, DSGVO); d) wesentliche Vertragsverletzungen des Restaurants vorliegen.

(2) Bei Beendigung einer KI-Funktion erhält das Restaurant — soweit zumutbar — eine Vorankündigung von mindestens 30 Tagen. § 15 der Haupt-AGB (P2B-/DSA-Begründungspflicht) gilt entsprechend.

§ 13 Beanstandungen und Beschwerden

(1) Beanstandungen einzelner Ausgaben sowie Hinweise auf Sicherheits- oder Konformitäts-Bedenken sind an hallo@zovra.de zu richten. Der Anbieter prüft die Beanstandung im Rahmen seines internen Beschwerdemanagements.

(2) Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte (insbesondere von Dritten gemeldete Inhalte) gelten die Regelungen der Haupt-AGB und der Datenschutzerklärung zur Notice-and-Action gemäß Art. 16 DSA entsprechend.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Haupt-AGB einschließlich der Schlussbestimmungen entsprechend.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.